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Letzte Aktualisierung: 16. April 2026

Politischer Dialog Brüssel

Der Industrial Accelerator Act zwischen Anspruch und Wirklichkeit

 Christine Völzow
Christine Völzow
Geschäftsführerin, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik
Telefon +49 (0) 89-551 78-251 Mobil +49 (0) 151-649 573 38
Dr. Manuel Schölles
Leiter des Verbindungsbüros Brüssel
Telefon +49 (0) 89-551 78-301 Mobil +49 (0) 172-837 89 61
Dienstag, 30.06.2026
17:00 bis 18:30 Uhr

Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union, Marstallgebäude
Rue Wiertz 77
1000 Brüssel

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Code

VA99300

Anmeldeschluss Mon Jun 29 17:00:00 CEST 2026

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Der Industrial Accelerator Act (IAA) markiert einen Paradigmenwechsel in der europäischen Industriepolitik: Insbesondere mit verbindlichen Anforderungen an öffentliche Beschaffung und Förderung („Made in EU“- und Low-Carbon-Kriterien) und einem neuen Regime für ausländische Direktinvestitionen greift die EU tief in die Rahmenbedingungen für Produktion und Investition ein.

Auf Einladung der vbw und der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU beleuchten Expert*innen aus Politik und Wirtschaft den Regelungsrahmen des IAA. Dabei sollen unter anderem folgende diskussionsbedürftige Punkte erörtert werden:

  • Der IAA schafft mit Nachweispflichten für Ursprung und CO₂-Intensität neue Dokumentations- und Compliance-Anforderungen, die für Unternehmen eine spürbare Belastung darstellen können. Die Frage ist, ob der Wirtschaftsstandort diese zusätzliche Bürokratie verträgt, ohne an Investitionsattraktivität zu verlieren.
  • Die Local-Content-Kriterien des IAA, insbesondere die Made-in-EU-Anforderungen bei Elektrofahrzeugen, Batterien und Net-Zero-Technologien, greifen gezielt in bestehende globale Wertschöpfungsketten ein und könnten dazu führen, dass bewährte internationale Lieferbeziehungen aufgegeben werden müssen, Produktionskosten steigen und nachgelagerte Industrien mit höheren Preisen belastet werden.
  • Der IAA bewegt sich in einem handelspolitisch sensiblen Spannungsfeld: Einerseits schützt die Gleichstellungsklausel wichtige Handelspartner vor Diskriminierung, andererseits riskiert die EU mit ihren Local-Content-Anforderungen Vergeltungsmaßnahmen von anderen Drittstaaten.

Bei all diesen Fragen gilt es, zwischen den verschiedenen Interessen, z. B. der Grundstoffindustrie und der weiterverarbeitenden Industrie, abzuwägen.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt und wird zudem online gestreamt. Bitte wählen Sie beim Anmeldeprozess die Art Ihrer Teilnahme. Veranstaltungssprachen sind Deutsch und Englisch. Eine Simultanübersetzung Deutsch-Englisch stellen wir zur Verfügung.

+dsgvo+
Bitte beachten Sie, dass bei der Veranstaltung fotografiert / gefilmt und das Bildmaterial ggf. im Internet oder in einer unserer Publikationen veröffentlicht wird.

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Der Widerspruch ist zu richten an:

vbw
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
E-Mail: datenschutz@vbw-bayern.de

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere den Informationen gem. Art. 13/14 DS-GVO, finden Sie unter www.vbw-bayern.de/02dsv
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