Am 21. August 2025 haben die USA und die EU eine Gemeinsame Erklärung zur politischen Einigung im Zollstreit veröffentlicht. Wir informieren Sie über die Inhalte der Erklärung und den Stand der Umsetzung:
Gemeinsame Erklärung
Die Gemeinsame Erklärung zur Politischen Einigung im Zollstreit beinhaltet folgende Eckpunkte:
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Allgemeiner US-Zollsatz: Die Vereinigten Staaten wenden grundsätzlich einen Zollsatz von 15 Prozent auf EU-Waren an. Produkte, für die der US-Meistbegünstigungszollsatz (MFN) höher als 15 Prozent liegt, werden mit diesem höheren MFN-Zoll belegt. Die Änderung wurde mit der
Executive Order 14346 vom 05. September 2025 rechtsverbindlich umgesetzt.
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Bestimmte Ausnahmen: Ab dem 01. September 2025 wenden die USA auf nicht verfügbare natürliche Ressourcen (z. B. Kork), alle Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Arzneimittel sowie deren Inhaltstoffe und chemische Vorprodukte aus der EU ausschließlich den MFN-Zollsatz an, auch wenn dieser niedriger als 15 Prozent ist. Mit der
Bekanntmachung im Federal Register am 25. September 2025 ist die Änderung rechtsverbindlich umgesetzt.
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US-Industriegüter: Die EU wird konkrete Schritte unternehmen, um Zölle auf US-Industriegüter zu beseitigen sowie US-Meeresfrüchten und landwirtschaftlichen Produkten präferenziellen Marktzugang zu gewähren. Am 28. August 2025 hat die EU-Kommission
zwei EU-Verordnungen zur Umsetzung der Zollabschaffungen vorgeschlagen. Damit die Zollabschaffungen in Kraft treten, müssen die Verordnungsvorschläge der Kommission noch vom EU-Parlament und Rat der EU im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden.
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EU-Autos und Autoteile: Grundsätzlich soll ein Zollsatz von 15 Prozent auf Autos und Autoteile aus der EU gelten. Da, wo der MFN-Zollsatz höher ist als 15 Prozent, soll der MFN-Zollsatz angewandt werden. Mit der
Bekanntmachung im Federal Register am 25. September 2025 ist die Änderung rückwirkend zum 01. August 2025 rechtsverbindlich umgesetzt.
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EU-Arzneimittel, Halbleiter und Holz: Der US-Zollsatz auf Waren aus der EU, der sich aktuell aus dem MFN-Zoll und (möglichen) sektorspezifischen Zusatzzöllen ergibt, soll 15 Prozent nicht überschreiten.
Stahl- und Aluminiumzölle
In der Gemeinsamen Erklärung heißt es, dass die USA und die EU Überkapazitäten im Stahl- und Aluminiumsektor angehen und gemeinsam an einem Zollsatz-Kontingent-System arbeiten wollen. Eine Regelung zum Zollabbau in diesem Sektor liegt folglich noch nicht vor.
Wie das US-Handelsministerium am 19. August bekannt gab, wurden 407 Warengruppen zur Liste der sogenannten derivaten Stahl- und Aluminiumprodukte hinzugefügt. Infolgedessen unterliegt der Stahl- und Aluminiumanteil dieser Waren einem Zollsatz von 50 Prozent. Betroffen sind unter anderem Windturbinen, Kräne, Bagger und andere schwere Maschinen, Waggons, Möbel, Kompressoren und Pumpen.