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Letzte Aktualisierung: 02. Mai 2025

Information

Aktuelle Informationen über die US-Zollpolitik für bayerische Unternehmen

Aktuell gelten für Importe der USA aus der EU folgende Zölle:

  • Die nach dem Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) erhobenen Zollsätze gelten unverändert fort.
  • Zudem gilt ein zusätzlicher Basiszollsatz von 10 Prozent auf alle Importe aus der EU.
  • Auf Importe von Stahl- und Aluminiumprodukten sowie Kraftfahrzeuge und bestimmte Kraftfahrzeugteile gilt nicht der Basiszollsatz, sondern ein zusätzlicher güterspezifischer Zollsatz von 25 Prozent.
  • Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, dürfen nicht kumulativ angewandt werden, d. h. Einfuhren von KFZ und KFZ-Teilen ODER Einfuhren aus Mexiko und Kanada sollen nicht zusätzlich mit Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte belegt werden. Rückerstattungen sind möglich.

Allgemeiner zusätzlicher Basiszoll

Seit dem 05. April 2025 gilt ein neuer Basiszoll von zehn Prozent. Der Basiszollsatz wird zusätzlich auf bisher bestehende Zölle nach dem HTSUS erhoben.

Länderspezifische Zölle

  • Auf die Importe bestimmter Länder wird ein "ermäßigter reziproker Zoll" erhoben. Die Höhe des Zollsatzes ist länderspezifisch und gilt dann für alle Warengruppen dieses Landes (für Ausnahmen siehe Abschnitt güterspezifische Zölle). Auch dieser Zollsatz wird zusätzlich auf bisher bestehende Zölle erhoben.
  • Für die EU beträgt dieser Zollsatz 20 Prozent. Für andere wichtige Handelspartner gelten noch höhere Zölle. Annex I der Präsidialverordnung listet die Sätze.
  • Am 09. April 2025 hat US-Präsident Donald Trump diese reziproken Zölle für die Länder, die mit den USA über die Zölle verhandeln wollen, für 90 Tage ausgesetzt. Somit gilt für die meisten Staaten derzeit der zusätzliche Basiszollsatz von 10 Prozent.
  • Eine wichtige Ausnahme bildet China. Nach mehreren Anhebungen gilt inzwischen für chinesische Importe in die USA ein zusätzlicher Zollsatz von 145 Prozent. Umgekehrt werden US-Importe in China mittlerweile mit einem Zollsatz von 125 Prozent belegt.

Güterspezifische Zölle

  • Für bestimmte Güter werden spezielle Zollsätze erhoben, die für alle Länder gelten. Das betrifft die am 12. März 2025 in Kraft getretenen Zölle von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte sowie die Zusatzzölle von 25 Prozent auf Pkw (in Kraft ab 03. April 2025) sowie auf „wichtige“ Autoteile“ (in Kraft ab 03. Mai 2025).
  • Am 29. April 2025 wurde mit einer neuen Präsidialverordnung beschlossen, Einfuhren von Autos und Autoteilen nicht zusätzlich mit Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte oder den länderspezifischen Zöllen für Mexiko und Kanada zu belasten.
  • Ebenfalls am 29. April 2025 wurde verkündet , dass Pkw-Hersteller, die Autoteile für die Montage in die USA einführen, gestaffelt bis 2027 eine Zollrückerstattung beantragen können, die sich nach der Wertschöpfung in den USA richtet.
  • Bestimmte Produkte wie Halbleiter, Pharmaprodukte, Kupfer, Holzprodukte, einige kritische Rohstoffe, Energie und Energieprodukte sind derzeit vom Basiszoll bzw. den reziproken Zöllen ausgenommen. Hier können Unternehmen jedoch noch von weiteren produktspezifischen Zöllen getroffen werden, die US-Präsident Trump schon mehrfach angedeutet hat. Die Waren sind in Annex II der Präsidialverordnung gelistet.

Reaktion der EU

  • Die EU hat als Gegenreaktion auf die US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte eigene Sonderzölle in Höhe von 10 und 25 Prozent beschlossen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten u.a. für Motorräder, Jeans, Geflügel, Rindfleisch, Mandeln, Nüsse und Sojabohnen gelten sollen. Am 14. April 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die entsprechende Durchführungs-Verordnung (EU) 2025/778 mit der Liste der betroffenen Güter .
  • Diese Zölle wurden bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt, um die Verhandlungschancen mit der US-Administration zu erhöhen.
  • Parallel zu den Verhandlungen erarbeitet die EU ein weiteres Maßnahmenpaket als Antwort auf die Pkw-Zölle und den Basiszollsatz von 10 Prozent bzw. die reziproken Zölle. Bis zum 10. Juni 2025 läuft eine öffentliche Stakeholder-Konsultation der Kommission. Darin geht es um eine Liste an US-Importen von Agrarprodukten und Industriegütern im Wert von 95 Mrd. Euro, die mit neuen Zöllen belegt werden können. Ebenfalls geprüft werden mögliche Exportbeschränkungen in die USA für Metallschrott und bestimmte chemische Produkte im Wert von 4,4 Mrd. Euro.

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