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Themen und Services/Energie + Klima/Energie

Letzte Aktualisierung: 08. August 2025

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Beteiligung an der Planung des Stromnetzes

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Meldung zukünftiger Strombedarfe für die Netzplanung

Die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität bringt vielfach eine Elektrifizierung von Prozessen mit sich – mit zum Teil erheblich steigenden Strombedarfen. Um diese Entwicklungen vorausschauend in der Netzplanung zu berücksichtigen, führen die Stromverteilnetzbetreiber (VNB) derzeit eine sogenannte Großverbraucherabfrage durch.

Unternehmen sind aufgerufen, ihre erwarteten zukünftigen Strombedarfe aktiv und frühzeitig zu melden. Denn: Nur wenn die Netze rechtzeitig ausgebaut werden, können sie die zukünftige Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten gewährleisten.

Ihre Teilnahme ist entscheidend

Bayern ist geprägt von einem starken Mittelstand mit kleinteiligen Strukturen. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele Unternehmen ihren geplanten Strommehrbedarf melden. Vor allem auch solche, die aktuell noch nicht als energieintensiv gelten, etwa weil sie bislang auf Gas setzen.

Nur durch eine realistische und vollständige Datengrundlage lässt sich eine mögliche Unterdimensionierung der Netze vermeiden. Auch neue Standorte, etwa Rechenzentren oder Produktionsstätten, sollten frühzeitig angemeldet werden.

Kurz erklärt: Netzausbauplan und Regionalszenario

Verteilnetzbetreiber mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden sind gemäß § 14d EnWG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Netzausbauplan (NAP) zu erstellen. Dieser umfasst die Hoch-, Mittel- und Niederspannungsebenen und basiert auf sogenannten Regionalszenarien, in denen auch der künftige Stromverbrauch abgebildet wird.

Ein zentraler Input für diese Szenarien sind die Rückmeldungen von Unternehmen zu ihren künftigen Strombedarfen. Diese Rückmeldungen fließen direkt in die Planungen der Netzbetreiber ein und bilden die Basis für den bedarfsgerechten Ausbau der Strominfrastruktur.

Ablauf der Bedarfsabfrage

Die Rückmeldung erfolgt direkt an den jeweiligen Verteilnetzbetreiber. Über die VNB-Suche können Unternehmen durch Eingabe der Postleitzahl ihren zuständigen Netzbetreiber finden und dort die Kontaktadresse abrufen.

Für die Rückmeldung stellt der VNB eine Erfassungsliste zur Verfügung, in die Unternehmen ihre geplanten Strombedarfe strukturiert eintragen können. Diese Erfassungsliste finden Sie unten im Downloadbereich.

Damit die Angaben noch in das nächste Regionalszenario einfließen, sollte die Rückmeldung möglichst bis Ende August 2025 erfolgen. Meldungen sind jedoch auch darüber hinaus weiterhin möglich – spätere Bedarfe werden dann in laufende Planungen einbezogen. Die Bedarfsmeldung ist als kontinuierlicher Prozess angelegt.

Weitere Informationen und Kontakt

Alle Details zum Ablauf der Großverbraucherabfrage finden Sie im Factsheet des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi), das Sie unten im Downloadbereich finden.

Für Rückfragen steht das StMWi gerne zur Verfügung: referat82@stmwi.bayern.de

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