Letzte Aktualisierung: 08. Dezember 2025
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Rentenpolitik – Bewertung der vbw
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
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Der Bundestag hat am 05. Dezember 2025 den Gesetzentwurf für das Rentenpaket beschlossen. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Das Rentenniveau wird bis 2031 in der Höhe von 48 Prozent festgeschrieben. Die Rentenanpassungen ab 2032 erfolgen von der bis dahin erreichten Rentenhöhe aus. Die damit verbundenen Mehraufwendungen werden der Rentenversicherung aus Steuermitteln vom Bund erstattet.
- Vervollständigung der Mütterrente: die rentenrechtlich anerkannten Kindererziehungszeiten werden für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Auch die Mehraufwendungen, die sich aufgrund der zusätzlichen Anrechnung der Kindererziehungszeiten ergeben, werden der Rentenversicherung vom Bund erstattet.
- Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung wird zur Verbesserung der unterjährigen Liquidität angehoben.
- Die Regelungen zu Bundeszuschüssen und ihren Fortschreibungsvorschriften werden geändert, um diese transparenter und einfacher zu gestalten.
- Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (im Entwurf "Anschlussverbot" genannt) wird für Personen aufgehoben, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, um die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.
Bewertung
Das Paket ist klar abzulehnen. Ausschlaggebend hierfür sind die immensen Kosten, die durch die Haltelinie und die Ausweitung der Mütterrente entstehen. Positiv zu bewerten ist lediglich der Wegfall des Vorbeschäftigungsverbots. Dieses kann die Beschäftigung von Älteren jenseits des Renteneintrittsalters stärken. Leider wurden hier im Vergleich zum Referentenentwurf unnötige Einschränkungen vorgenommen.
Kostenbelastung
Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung wird durch die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen weiter erschwert. Da die Renten auch nach der Niveaufortschreibung bis 2031 höher ausfallen sollen als nach geltendem Recht, steigt die Kostenbelastung für das geplante Maßnahmenpaket gegenüber den ohnehin schon kostspieligen Plänen des Koalitionsvertrags in den nächsten 15 Jahren auf rund das Doppelte an. Insgesamt fallen in dieser Zeit aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen rund 200 Milliarden Euro zusätzliche Kosten an.
In der kurzen Frist kommt es zu folgenden Belastungen:
- ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst 4,1 Milliarden Euro,
- im Jahr 2030 steigen die Kosten auf 9,4 Milliarden,
- im Jahr 2031 auf 11,2 Milliarden Euro.
Für den weiteren Ausbau der Mütterrente werden ab 2027 jährliche Zusatzkosten in Höhe von fünf Milliarden Euro erwartet.
Es ist konsequent, diese beiden Maßnahmen aus Steuermitteln zu finanzieren. Dadurch werden jedoch die Finanzierungsspielräume des Bundes für andere Bereiche erheblich reduziert.
Schon heute macht der Zuschuss zur Rentenversicherung fast ein Viertel des Bundeshaushalts aus – Tendenz weiter steigend. Weitere Zusatzbelastungen müssen unterbleiben. Sie gefährden die Handlungsfähigkeit unseres Staates.
Weitere Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge
Der Bundestag hat zudem das Betriebsrentenstärkungsgesetz II und die Aktivrente beschlossen.
Für die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge soll noch im Dezember 2025 der Kabinettsbeschluss erfolgen.
Rentenkommission
Noch in diesem Jahr wird das Kabinett eine Rentenkommission einsetzen, die bis zur Jahresmitte 2026 Vorschläge für tiefgreifende Rentenreformen vorlegen soll. Es ist zu begrüßen, dass die Kommission deutlich früher als im Koalitionsvertrag angelegt, ihre Arbeit aufnimmt. Wir brauchen echte Strukturreformen, die sicherstellen, dass sowohl ein Anstieg der Beitragssätze als auch eine stetige Ausweitung der Steuerzuschüsse unterbleiben. Es ist wichtig, dass die Kommission auch die Bereiche der betrieblichen und privaten Altersvorsorge unter die Lupe nimmt und prüft, wie hier die Weiterverbreitung gelingen kann. Nur im Zusammenspiel der drei Säulen der Altersvorsorge wird künftig eine verlässliche und lebensstandardsichernde Versorgung im Alter möglich sein.
Entscheidend ist, dass die Rentenkommission ohne Denkverbote an ihre Aufgabe herangeht und die Bundesregierung die Ergebnisse dann auch umsetzt. Parteipolitisches Taktieren im parlamentarischen Verfahren muss unterbleiben.