Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle
Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.
Log-in
Autor*in des Beitrags
Holger Kaiser
Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, bAV
+49 (0) 89-551 78-238 +49 (0) 151-675 501 29 E-Mail senden
International | Info Recht | 07/24
Das Recht der Fachkräftezuwanderung
Die Fachkräftesicherung stellt eine zentrale Herausforderung für unsere Wirtschaft dar.
Inländische Potenziale allein reichen nicht aus, um den Fachkräftebedarf zu decken. Die verbleibende Lücke muss durch arbeitsmarktorientierte Zuwanderung geschlossen werden. Schätzungen gehen davon aus, dass es künftig einer Nettozuwanderung von mehreren hundertausend Arbeitskräften bedarf, um das Erwerbspersonenpotenzial annähernd konstant zu halten.
Die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit bietet hierfür innerhalb der EU bereits unkomplizierte Möglichkeiten, die alleine den Bedarf an Fachkräften aber nicht decken können. Die Zuwanderung aus außereuropäischen Drittstaaten gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 erleichterte das nachfolgende Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ab 2023 die Erwerbsmigration für Drittstaatsangehörige erheblich und vereinfachte zugleich die Visaverfahren.
Unsere Broschüre bietet einen Überblick über die Hürden bei der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten und erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland.