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20.04.26 | International | Information

EU-Mercosur-Abkommen wird vorläufig angewandt

Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen schafft die größte Freihandelszone der Welt mit mehr als 700 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Die Europäische Kommission schätzt, dass durch das Abkommen europäische Exporte in die Mercosur-Staaten um 39 Prozent zunehmen könnten. Die größten Zuwächse werden bei Kraftfahrzeugen, Maschinen und Chemikalien erwartet.

Ab 1. Mai 2026 werden die Handelsbestimmungen des Abkommens ( ABl. L, 2026/184, 27.2.2026 ) vorläufig angewandt. Das heißt, die Unternehmen können von den Vorteilen des Abkommens profitieren, während die Ratifizierung des Partnerschaftsabkommens in der Europäischen Union weitergeht. Sollte die Ratifizierung durch die EU-Mitgliedsstaaten nicht gelingen, würde das Abkommen wieder außer Kraft gesetzt. Das hätte keine rückwirkenden Folgen auf die Unternehmen, die vom Abkommen profitiert haben. Falls die Ratifizierung gelingt, wird die Anwendung der Handelsbestimmungen fortgesetzt und weitere Bestandteile des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens treten in Kraft.

Im Folgenden erläutern wir zentrale Elemente des Textes.

Besserer Marktzugang für europäische Waren

Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten gewähren den Waren der anderen Vertragspartei Inländerbehandlung nach Artikel III GATT 1994. Im Handel zwischen den Vertragsparteien werden die Waren nach der Zolltarifnomenklatur der jeweiligen Vertragspartei in Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System eingereiht.

Neue Ursprungsregeln

Als Ursprungserzeugnisse gelten

  • Erzeugnisse, die vollständig in einer Vertragspartei gewonnen oder hergestellt wurden;
  • Erzeugnisse, die ausschließlich aus Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft hergestellt worden sind;
  • Erzeugnisse, die in einer Vertragspartei unter Verwendung von Nichtursprungsmaterialien hergestellt wurden, sofern sie die Anforderungen des Anhangs 3-B erfüllen.

Zollliberalisierung in wichtigen Wirtschaftszweigen

Mit dem Abkommen werden die Zölle für 91 Prozent der Einfuhren in die Mercosur-Länder abgeschafft. In ausgewählten Warengruppen werden die Zölle in Stufen und über mehrere Jahre hinweg gesenkt. In dieser Übergangszeit existieren für manche Warengruppen Quotenregelungen. Das ist bspw. bei Kraftfahrzeugen der Fall. Zölle auf Kfz-Teile, Maschinen und Chemikalien werden ebenfalls schrittweise gesenkt. Durch die Zollsenkung in Stufen sorgt das Abkommen für Planungssicherheit und ermöglicht den schrittweisen Zugang zum Markt, ohne die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Betriebe zu gefährden. Die Stufenpläne zum Abbau bzw. zur Beseitigung wurden als Anhang 2-A zum Interimsabkommen veröffentlicht.

Beschaffung von Rohstoffen

Das Abkommen erleichtert den Zugang von Rohstoffen aus den Mercosur-Staaten wie beispielsweise zu Bauxit, Magnesium und Silizium aus Brasilien oder zu Lithium aus Argentinien. Zollsenkungen und Steuererleichterungen sollen den Handel fördern. Des Weiteren verpflichten sich die Unterzeichner mit dem Abkommen zur Förderung effizienter, flexibler und transparenter Rohstoffmärkte sowie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationsförderung im Rohstoffbereich. Trotz des Abkommens muss auf Unterschiede zwischen den Mercosur-Staaten geachtet werden. So hat sich bspw. Brasilien das Recht vorbehalten, in Zukunft die Ausfuhr bestimmter Rohstoffe zu beschränken oder zu verteuern.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Abkommen erleichtert europäischen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in den Mercosur-Staaten. Die Mercosur-Staaten haben Werte festgelegt, ab denen Ausschreibugen für ausländische Wettbewerber geöffnet werden. Diese Werte werden in den nächsten Jahren schrittweise gesenkt, sodass immer mehr öffentliche Ausschreibungen für europäische Firmen zugänglich werden. Die Mercosur-Staaten haben sich auch hier vorbehalten, nationale Regelungen zu treffen. Die Staaten können festlegen, welche Waren, Dienstleistungen und öffentlichen Stellen von den Regelungen des Abkommens ausgenommen sind bspw. die Beschaffung für das öffentliche Gesundheitswesen.