Der Tarifvertrag „Tarifliches Zusatzgeld“ regelt mit dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG A), dem Zusatzbetrag (T-ZUG B) und dem Transformationsgeld (T-Geld) besondere Entgeltleistungen.
Auch wenn sich die Berechnungsmethodik der drei Sonderzahlungen ähnelt, gibt es im Hinblick auf Sinn, Zweck sowie Verwendung der einzelnen Leistungen Unterschiede.
In unserer Broschüre erläutern wir die Anspruchsvoraussetzungen und die abrechnungstechnischen Fragen zum T-ZUG A, T-ZUG B und T-Geld, sowie die Änderungen durch den Tarifabschluss 2024.
Diese Publikation steht nur Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich ein.