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Autor*in des Beitrags

Enno Schad

Geschäftsführer Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft

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Gewerkschaftsbonus verhindern

14.07.26 | Tarif | Position

Gewerkschaftsbonus verhindern

Differenzierungsklauseln für Gewerkschaftsmitglieder sind in der betrieblichen Praxis auch als sogenannter Gewerkschaftsbonus bekannt. Es handelt sich dabei um tarifliche Regelungen, die Gewerkschaftsmitgliedern gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern bestimmte Vorteile einräumen sollen.

Gewerkschaftsbonus ist ein tarifpolitischer Irrweg

Wir lehnen solche Regelungen strikt ab. Die Mitgliedergewinnung der Gewerkschaft ist nicht Aufgabe der Arbeitgeberseite.

Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder sind ein tarifpolitischer Irrweg. Die Forderung nach Extraleistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder verringert die Akzeptanz von Tarifverträgen, ist mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht vereinbar und schwächt langfristig die Tarifbindung.

Wettbewerbsfähige Tarifverträge erforderlich

Die Tarifbindung kann nur durch wettbewerbsfähige Tarifverträge gesichert werden, die es ermöglichen, die Beschäftigung am Standort Bayern zu halten. Wichtig ist außerdem, alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen fair und gerecht zu behandeln, anstatt sie durch Extrazuwendungen für Gewerkschaftsmitglieder zu verunsichern und damit den Betriebsfrieden zu gefährden.

Rückblick Fokus Tarif - Irrweg Gewerkschaftsbonus

Bei unserer Veranstaltung am 16. Juni 2026 hat unser Gast, Professor Dr. Richard Giesen von der LMU München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, die Hintergründe und Zusammenhänge von Mitgliedervorteilsregelungen erläutert. Gemeinsam mit bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt wurden die Argumente gegen einen Gewerkschaftsbonus diskutiert.